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Kundenkarte (storecard):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Karte, bei denen der Ausgeber gleichzeitig auch Erbringer der Leistung ist; in Deutschland vor allem von Kaufhäusern ausgegeben und lediglich dort zur Zahlung bzw. Gutschrift verwendbar. Solche "zweiseitige Systeme" in der Sprache der Aufsichtsbehörden unterliegen bis anhin noch nicht der Genehmigung und Aufsicht. -Siehe Cobranding-Karte.

- Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 84.

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