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Kurmutgeld (death fee):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Eine alte Sterbefallgebühr, die beim Tod des Pächters die Erben an den Lehnsherrn (Grundbesitzer) in Bargeld zu entrichten hatten. Ursprünglich war die Kurmut eine Naturalabgabe, bei welcher das beste Stück Vieh abgegeben werden musste (daher auch die Bezeichnung "Besthauptgeld"). Seiner Natur nach war das Kurmutgeld (in manchen Gegenden auch Ablait genannt) eine Erbschaftsteuer.

- Siehe Sterbegeld

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