Der (vor allem an Warenbörsen verbreitete) Kauf eines Terminkontrakts und der Verkauf eines anderen (unterschiedlichen) mit dem Ziel, aus Kursunterschieden zwischen beiden Kontrakten einen Gewinn zu erzielen. Solche /A/Mragegeschäfte können sich auf Verträge an der eigenen Börse beziehen (Intramarkt-geschäft), aber auch Kursunterschiede an verschiedenen Börsen (Intermarktgeschäft) bezielen. Die Arbitrageure sorgen so dafür, dass sich die Marktbedingungen für die Kontrakte angleichen.
- Siehe Arbitrage, Butterfly-Spread, Differenzgeschäft, Rohstoff-Terminkontrakt, Spekulation.