Es ist in jedem Fall genau auf den Textzusammenhang zu achten, weil dieser sehr häufig gebrauchte Begriff nicht einheitlich verstanden wird.
* Bei der EZB Geldbeträge, die
* täglich fällig sind oder
* eine vereinbarte Laufzeit bzw. Kündigungsfrist von bis zu einem Jahr haben.
* Kurzfristige Wertpapiere sind bei der EZB in der Regel Schuldverschreibungen mit einer Fälligkeit von einem Jahr oder weniger, in Ausnahmefällen auch bis einschliesslich zwei Jahren.
* In der volkswirtschaftlichen Literatur ist "kurzfristig" nicht genau festgelegt; es bezieht sich aber in Bezug auf Finanzmärkte in aller Regel auf einen Zeitraum nicht über 24 Monate. Hinsichtlich des Güterangebots versteht die volkswirtschaftliche Produktionstheorie einen (kalendermä-ssig nicht festgelegten) Zeitraum, in dem die Produktionskapazitäten nicht verändert werden können. -Siehe Geldmarktsätze, Langfristig, Mittelfristig, Tagesgeld.
- Vgl. zur Definition näherhin die Erläuterungen bei der Rubrik "Finanzmärkte" im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.