Die für das Einladen (Befrachten, Stauen; dann auch Staugeld genannt) oder Ausladen (Entleeren, Löschen) von Gütern im Hafen oder auch an Land zu entrichtende Zahlung. Seeschiffe benötigten zum Auslaufen früher ein hafenbehördliches Stauer-Attest (certificate of stowage). Darin wird (auch gegenüber der Versicherung) bescheinigt, dass das Frachtgut durch fachkundige Leute (Stauer) geladen ist.
- Siehe Abfertigungsgeld, Furtgeld, Kaigeld, Kapplaken, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Reedergeld, Schleusengeld, Sperrfrachtgeld.