Es ist in jedem Fall genau auf den Textzusammenhang zu achten, weil der Begriff nicht einheitlich verstanden wird.
* Bei der EZB allgemein Geldbeträge, die eine vereinbarte Laufzeit bzw. Kündigungsfrist von mehr als fünf Jahren haben.
* In der Emissionsstatistik der EZB gelten Wertpapiere
* mit einer längeren Laufzeit als einem Jahr,
* mit fakultativen Laufzeiten, von denen eine mindestens länger als ein Jahr ist, und
* mit beliebig langer Laufzeit als langfristige Wertpapiere.
* In der volkswirtschaftlichen Literatur ist "langfristig" nicht eindeutig definiert, bezieht sich aber in Bezug auf Finanzmärkte in aller Regel auf einen Zeitraum von über 24 Monaten.
- Siehe Kurzfristig, Mittelfristig.
- Vgl. zur Definition und Einteilung näherhin die Erläuterungen unter der Rubrik "Finanzmärkte" im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.