* Abgabe in Bargeld, die nach Befrachten (Beladen; freighting) eines Schiffes an die Hafenmeisterei zu entrichten war; nicht mit dem Ladegeld zu verwechseln.
* Zahlung, die einlaufende (auslaufende) Schiffe in Verhältnis
* zum Fassungsvermögen (Ladekapazität: der Schiffsraum für Frachtgüter, auch Lästigkeit und Räumte (hold of a ship; stowage factor) genannt) bzw.
* zur tatsächlichen Fracht (bei-desmal in (Schiffs)LLaststen gerechnet, wobei im Zuge der Metrifikation ab 1869 dann 1 Last = 2 000 Kilogramm = 2 Tonnen) zu zahlen hatten.
- Siehe Furtgeld, Hafengeld, Kapplaken, Ladegeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Schleusengeld, Sperrfrachtgeld, Wägegeld.