Die Beschlagnahme der Leiche eines Schuldners mit dem Ziel, die offenstehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen durch die Angehörigen zu erzwingen. Im Römerreich weithin üblich; von christlichen Kirchenvätern wie dem Heiligen Ambrosius (340-397), Bischof von Mailand, als unsittlich verurteilt.
- Siehe Einzug, Faustpfandkredit, Geldeintreibung, Kinderpfand, Pfand, Wucher.