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Leichenpfand (dead body pawn):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Die Beschlagnahme der Leiche eines Schuldners mit dem Ziel, die offenstehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen durch die Angehörigen zu erzwingen. Im Römerreich weithin üblich; von christlichen Kirchenvätern wie dem Heiligen Ambrosius (340-397), Bischof von Mailand, als unsittlich verurteilt.

- Siehe Einzug, Faustpfandkredit, Geldeintreibung, Kinderpfand, Pfand, Wucher.

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