Das Auseinanderklaffen des tariflich vereinbarten Lohns (Tarif-Verdienst) mit dem tatsächlichen Lohn (Effektiv-Verdienst).
- Manchmal wird nur der Pro-zess der Spreizung als Lohndrift bezeichnet, und der Zustand dann Lohnspanne (wage ränge) genannt.
- Siehe Arbeitnehmerentgelt pro Kopf, Arbeitskosten, Arbeitslosenquote, Balassa-Samuelson-Effekt, Fringe Benefits, Index der Tarifverdienste, Lohnstückkosten, Zwei-Säulen-Prinzip.
- Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 36 ff. (Entwicklung des Lohndrifts im Euro-Währungsgebiet seit 1996).