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Lohndrift (wage-drift):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Das Auseinanderklaffen des tariflich vereinbarten Lohns (Tarif-Verdienst) mit dem tatsächlichen Lohn (Effektiv-Verdienst).

- Manchmal wird nur der Pro-zess der Spreizung als Lohndrift bezeichnet, und der Zustand dann Lohnspanne (wage ränge) genannt.

- Siehe Arbeitnehmerentgelt pro Kopf, Arbeitskosten, Arbeitslosenquote, Balassa-Samuelson-Effekt, Fringe Benefits, Index der Tarifverdienste, Lohnstückkosten, Zwei-Säulen-Prinzip.

- Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 36 ff. (Entwicklung des Lohndrifts im Euro-Währungsgebiet seit 1996).

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