* Allgemein die Gewährung eines Darlehns gegen Hergabe eines Pfandes als Sicherheit.
* Im besonderen die Beleihung von Papieren. Diese muss man, wenn ein Pfandrecht entstehen soll, beim Kreditgeber oder für den Kreditgeber bei einer Verwahrstelle hinterlegen.
- Der Ausdruck "Lombardierung" in Bezug auf Papiere wurde in neuerer Zeit mehr und mehr durch "Pensionierung" ersetzt. -Siehe Vinkulationsgeschäft.