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Londoner Verfahren (London approach):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Ein unter der Schirmherrschaft der Bank von England aufgestellte Vereinbarung für den Fall, dass es (in England) zum Zusammenbruch grosser Unternehmen kommt. Kern der Absprache ist, dass

* eine Bank ihre ausstehenden Kredite vorerst nicht eintreibt und auch nicht auf ein Konkursverfahren drängt,

* die von notleidenden Darlehn an das Unternehmen betroffenen Banken zusammenarbeiten und sich in allen Schritten abstimmen sowie

* die betroffenen Banken allfällige Verluste nach einem bestimmten System teilen.

- Hintergrund des Londoner Verfahrens ist die Tatsache, dass sich die Banken (und alle Beteiligten) erfahrungsge-mäss besser stellen, wenn das Unternehmen weitergeführt und aus der Krise herausgeführt wird, als wenn es in Konkurs geht.

- Siehe Crash, Hedge-Fonds, Krisenlasten-Verteilungsprogramm, Risikokapital, Verlustteilungsprinzip.

- Vgl. IMF: Economic Issues 31: Corporate Sector Restructuring.

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