-

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Marktgeld (market fee):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Abgabe in Bargeld eines Händlers oder Bürgers an den Marktherren (Landesfürst, König, Stadtverwaltung) für das Recht, Waren auf dem Markt feilbieten zu dürfen; entweder

* als (nach der jeweiligen Lage auf dem Marktplatz gestaffeltes) Standgeld,

* als Anteil vom getätigten Umsatz oder

* als pauschal festgesetzte Abgabe. Das Marktgeld war in der Regel zweckgebunden für die ordnungs

- und feuerpolizeiliche Beaufsichtigung der Märkte und Messen.

- Siehe Kirchweihgeld, Messegeld, Torgeld, Ungeld, Wägegeld, Wassergeld, Zunftgeld.

Kategorie