* Andere Bezeichnung für die Schwankungsmarge, nämlich bei der EZßdie Vorschrift, dass der Wert der Sicherheiten während der Laufzeit einer liquiditätszuführenden befristeten Transaktion innert einer bestimmten Marge bleiben muss.
* Im Zuge des Transparenzgebots für Banken ein bestimmter Bewertungsansatz.
- Siehe Bewertung, Margendeckung, Publizitätspflichten.
- Vgl. ausführlich Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2005, S. 73 ff. (dort auch Erörterung der Vor
- und Nachteile einzelner Ansätze).