Die Auslagerung von Kerntätigkeiten sowie Nebentätigkeiten (wie Reporting, Controlling, Buchhaltung) aus einem Fonds. Die Übertragung kann entweder in eine neue, alle übertragenen Vermögenswerte einheitlich verwaltende Gesellschaft geschehen (Fonds-Pooling) oder aber eingebrachte Vermögen werden (zumindest rechnerisch) gesondert betreut.
- Siehe Auslagerung.
- Vgl. Jahresbericht der BaFin 2004, S. 182 (Zulassung).