Darlehn zur Verbesserung der agrikulturellen Bewirtschaftung von Grund und Boden. Vor allem im 18. Jht. in den europäischen Ländern meistens vom Staat direkt oder durch eigens dazu gegründete Institute (Landeskulturrentenbanken; agricultural loan and Irrigation banks) vergeben; auch wurden die Darlehn häufig zur Regulierung und Eindeichung von Gewässern sowie zum Kanalbau vergeben. Der Schuldner hatte das Darlehn grundsätzlich durch Einräumung einer Hypothek oder Grundschuld an land
- oder forstwirtschaftlich benutzbaren Grundstük-ken sicherzustellen. In letzter Zeit im Zuge der Entwicklungshilfe wieder bekannt geworden.
- Siehe Ernte-Unterstützungskredit, Flüchtlingssiedlungskredit, Seehandlung, Siedlungskredit.