Verfahren des Hedging, bei der lediglich die einzelne offene Position (Grundgeschäft) durch den Aufbau einer gegenläufigen Position (Sicherungsgeschäft) abgesichert wird. Die Aufsichtsbehörden verlangen, dass Grund
- und Sicherungsgeschäft eindeutig zugeordnet sind: dem Verlustrisiko des Grundgeschäftes muss ein allfälliger Gewinn aus dem Sicherungsgeschäft fest umrissen gegenüberstehen.
- Siehe Absicherung, Hedge-Accounting, Hedging, Makro-Hedges.
- Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2004, S. 79.