Aufsichtsrechtlicher Begriff in Zusammenhang bankinternen Überwachungssystemen. Das Bun-desaufsichtsamt für das Kreditwesen setzte 1995 solche Standards für das interne Kontrollsystem im Bereich der Handelsgeschäfte (intern MaH genannt) und 2000 für die Innenrevision (intern MaIR genannt) in Kraft.
- Siehe Compliance, Regel 404, Sonderprüfungen.