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Mindest-Überwachungsanforderungen (minim

Bedeutung des Finanzbegriffs

Aufsichtsrechtlicher Begriff in Zusammenhang bankinternen Überwachungssystemen. Das Bun-desaufsichtsamt für das Kreditwesen setzte 1995 solche Standards für das interne Kontrollsystem im Bereich der Handelsgeschäfte (intern MaH genannt) und 2000 für die Innenrevision (intern MaIR genannt) in Kraft.

- Siehe Compliance, Regel 404, Sonderprüfungen.

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