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Mindestpreis, fairer (fair minimum price

Bedeutung des Finanzbegriffs

Von den Aufsichtsbehörden berechneter Börsenpreis einer Aktie bei Übernahmen. Grundsätzlich wird der durchschnittliche gewichte-te Börsenpreis der vergangenen drei Monate herangezogen.

- Siehe Börsensachver-ständigen-Kommission, Fusionen und Übernahmen.

- Vgl. Jahresbericht 2001 des Bun-desaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 26, Jahresbericht 2005 der BaFin, S, 170 ff. (grundsätzliche und aktuelle Informationen zu Unternehmensübernahmen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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