Von den Aufsichtsbehörden berechneter Börsenpreis einer Aktie bei Übernahmen. Grundsätzlich wird der durchschnittliche gewichte-te Börsenpreis der vergangenen drei Monate herangezogen.
- Siehe Börsensachver-ständigen-Kommission, Fusionen und Übernahmen.
- Vgl. Jahresbericht 2001 des Bun-desaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 26, Jahresbericht 2005 der BaFin, S, 170 ff. (grundsätzliche und aktuelle Informationen zu Unternehmensübernahmen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.