Pflicht der Banken, Mindestreserven bei der Zentralbank zu unterhalten.
- Im Mindestreservesystem der EZB wird die Höhe der von einem Institut zu unterhaltenden Mindestreserven (Mindestreserve-Soll) durch Multiplikation der reservepflichtigen Bilanzpositionen des Instituts mit den jeweiligen Reservesätzen berechnet. Darüber hinaus ist es den InstitutionBanken gestattet, einen pauschalen Freibetrag von ihrem Mindestreserve-Soll abzuziehen.
- Die Berechnung des Freibetrags kann den jeweiligen kreditpolitischen Zielen des Eurosystems angepasst werden. -Im jeweiligen Monatsbericht der EZB findet sich im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Statistik" eine ausführliche Aufstellung aller die Mindestreserve betreffenden Posten sowie dazugehörenden Erläuterungen abgedruckt. Hier wird auch das Reserve-Soll dem Reserve-Ist gegenübergestellt sowie der jeweils geltende Zinssatz für die Mindestreserve ausgewiesen.
- Siehe Anbindungsfunktion, Arbitrage, intertemporale, Überschussreserve.
- Vgl. auch Jahresbericht 2000 der Europäischen Zentralbank, S. 71 f., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 55 f., Monatsbericht der EZB vom Oktober 2005 (über die Handhabung der Mindestre-servepolitik durch die EZB mit Übersichten).