Im Finanzmarkt ein Geschäftsabschluss, der durch die irrtümliche Eingabe von Aufträgen zustande kommt und rückgängig gemacht werden kann.
- Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 67 (Beschwerden über undurchsichtige Mistrade-Regelungen). -Siehe Definitiver Kauf, Übertragung, endgültige.