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Mistrade (mistrade):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Im Finanzmarkt ein Geschäftsabschluss, der durch die irrtümliche Eingabe von Aufträgen zustande kommt und rückgängig gemacht werden kann.

- Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 67 (Beschwerden über undurchsichtige Mistrade-Regelungen). -Siehe Definitiver Kauf, Übertragung, endgültige.

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