Im Jahr 1999 eingerichtetes Gremium der EU unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission mit dem hauptsächlichen Ziel, diese in aufsichtsrechtlichen Fragen bei Finanzkonglomeraten zu beraten. -Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2002, S. 72, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2005, S. 48 f.