Die Möglichkeit des Aufspürens von illegalen Zahlungsströmen und Finanztransaktionen auch im Massenzahlungsverkehr durch den Einsatz geeigneter technischer Mittel. Nach § 25a KWG ist dies für Finanzdienstleister in Deutschland Pflicht. -Siehe Beobachtungsliste, Kontenscreening. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 28 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 81 (Umsetzungsrichtlinien) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.