* Allgemein und umgangssprachlich ein jedes
* geprägte oder gegossene Metallstück
* in runder oder eckiger Form
* mit Inschrift und einer Wertangäbe, ohne Rücksicht auf seinen Verwendungszweck (Zahlungsmittel, Kapitalanlage, Sammlerstück, Antiquität) heute.
* Als Zahlungsmittel jetzt gültiges und daher mit An-nahmezwang ausgestattetes, in der Regel gerundetes Metallstück (Hartgeld).
* Ort, an dem Ge/cfetücke und Medaillen geprägt werden.
- Die Abgrenzung zwischen Münze und Medaille ist nicht eindeutig. Oft werde alle unter * enthaltenen
* später nachgefertigten Stücke
* neu geprägte Exemplare ohne gesetzliche Zahlungsmitteleigenschaft sowie
* die nur als Anlageobjekt nachgefragten, wiewohl rein theoretisch mit Zahlungsmitteleigenschaft versehenen Stücke (etwa: Gold-Dollar, Vreneli) als Medaille bezeichnet.
- Nach EU-Recht müssen Nachahmungen ausser Kurs gesetzter oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordener Münzen eindeutig erkennbar sein. Anderenfalls kann die Prägung als Falschgeld verdächtige Münze eingezogen werden, und der Ausgeber bzw. Verbreiter erwartet ein Strafverfahren.
- Siehe Abnutzung, Alliage, Anlage-Münze, Annahmezwang, Avers, Bargeld, Eisengeld, Fehlprägung, Geld, böses, Geld, schweres, Kipper, Kaisermünze, Katzengeld, Koala, Kurantmünze, Medaille, Münzpflege, Münzregal, Noble, Numismatik, Passiergewicht, Rändelung, Remedium, Revers, Scheidemünze, Wipper.