In früherer Zeit für den Handelsverkehr in Deutschland sehr wichtige Abmachungen zwischen den Inhabern eines Münzrechts (Städte, Territorien) über die Angleichung bzw. gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Gold
- und Silbermünzen, auch Münzkonventionen genannt. Solche Übereinkommen waren in der Regel nur von kurzer Dauer, weil die Beteiligten den Münzfuss (Standard of alloy: die Gewichtseinheit EdelmetallJe Münze) änderten. -Siehe Münzunion, lateinische.