Investmentfonds, deren Anteile unterschiedliche Rechte und Pflichten (Anteilsklassen) haben.
- Für die Anteilsklassen sind zahlreiche Gestaltungen möglich, etwa
* nach Anlegergruppe (Privatanleger, institutionelle Anleger,
* nach der Gebührenberechnung (Anteile mit und ohne Ausgabe-Aufschlag) oder
* nach der Ertragsverwendung (Ausschüttung oder Thesaurierung). Dennoch bilden aber die mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten geleisteten Einzahlungen ein einheitliches Sondervermögen.
- Die Aufsichtsbehörden verlangen den Nachweis eines fairen Interessensausgleichs (vor allem bei der Anteilspreisberechnung) innert der Anteilsinhaber gesamthaft.