Die Empfehlung an Anleger, bestimmte Finanzinstrumente zu erwerben und Benennung eines Verkäufers. Dies gilt als eine Unterart der Anlage-Vermittlung und bedarf der Erlaubnis.
- Siehe Anlageberatung, Beratung, Markt-missbrauchs-Richtlinie.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 199 f. (strittige Rechtsfragen).