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Namenspapier (registered security):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Urkunde, die für die Übertragung des verurkunde-ten Rechts unentbehrlich ist. Dazu gehören

* die Rektapapiere (Namenspapiere im engeren Sinne); diese lauten grundsätzlich auf eine bestimmte, in dem Pap/ermit Namen bezeichnete Person und können bloss durch Abtretung und Übergabe oder durch Erbgang übertragen werden und

* Orderpapiere, die auf eine bestimmte Person oder an deren Order lauten; sie werden durch Indossament übertragen.

- Siehe Aktie.

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