Die Schaffung und Verwaltung von Zahlungseinheiten in Rechnernetzen. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG.
- Siehe Chipkarte, Computerzahlung, E-Geldgeschäft, Geld, elektronisches, Geldkarte, Prozessor.