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Nominalwertgarantie (deposit guarantee):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Die Vereinbarung in (Kapitalanla-ge)Verträgen, dass ein Einzahler bei Auflösung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses (auch im Falle von Verlusten des Fonds) mit dem vollen einbezahlten Betrag abgefunden wird.

- In Deutschland im Altersvermögensgesetz rechtlich vorgeschrieben; mindestens die einbezahlten Beträge müssen danach zu Beginn der Auszahlungsphase bereitstehen.

- Siehe Altersvermögensgesetz, Pensionsfonds.

- Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2002, S. 28.

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