* Darlehn von Unternehmen bei Banken (und auch zunehmend bei Hedge-Fonds) mit dem alleinigen Zweck, die Bilanzstruktur zu verbessern; also nicht, um Investitionen zu tätigen. Mit dem aufgenommenen Fremdkapital sollen entweder Insolvenzen vermieden (hier sind häufig Hedge-Fonds die Kapitalgeber) oder die unternehmerische Flexibilität sichergestellt werden.
* Andere Bezeichnung für einen notleidenden Kredit bzw. (in weiter Definition) jede Art von Problemkrediten
- Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 124 (Auslegung des Begriffes), S. 125 (Umfang der Geschäfte), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 131 f. (Berechnung des NPL-Volumens; Entlassung durch Veräusserung von Problemkrediten; Investitionen in NPLs).