In der Finanzwirtschaft der Staates der Grundsatz, dass öffentliche Einnahmen nicht an bestimmte Ausgabenzwecke gebunden werden dürfen. In Deutschland ist eine Zweckbindung haushaltsrechtlich in einigen Fällen (etwa: Kraftfahrzeugsteuer) erlaubt.
- Das Nonaffektationsprinzip soll dem Parlament und dem Finanzminister einen breiten Entscheidungs
- und Handlungsspielraum sichern.