Geldpolitischer Eingriff, der auf Initiative der Zentralbank am Finanzmarkt durchgeführt wird.
- Im Rahmen der EZB umfasst das Offenmarktgeschäft die folgenden Transaktionen:
* definitiver Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten (per Kassa und per Termin),
* Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten im Rahmen einer Rückkaufsvereinbarung,
* Kreditgewährung oder Kreditaufnahme gegen Sicherheiten,
* Emission von Schuldverschreibungen der EZB,
* Hereinnahme von Einlagen oder
* Devisen-Swaps zwischen inländischer und ausländischer Währung.
- Siehe Pensionsgeschäft.
- Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 56 ff. (Offenmarktgeschäfte der EZB).