* Trotz des Namens nicht unbedingt Inseln, sondern allgemein Territorien (im Englischen: jurisdictions), in denen der Finanzsektor einen beträchtlichen und unverhältnismässig hohen Anteil der Wirtschaftsaktivitäten ausmacht.
* Nach anderer Definition Gebiete,
* in denen die Finanzindustrie vor Ort den Hauptanteil der Transaktionen mit Personen ausserhalb des Gebiets abwickelt und die
* Finanzinstrumente (wie etwa die Verbriefung von Guthaben [asset securisation] zur Verfügung stellt, die in anderen Ländern (noch) nicht möglich sind.
* In rechtlicher Hinsicht international ausgerichtete Finanzplätze, die von Aufsichtsbehörden gar nicht oder allenfalls sehr lasch reguliert werden. Auch ist die Durch-setzbarkeit von Rechtsansprüchen unter Umständen nicht gewährleistet. Hierzu zählen derzeit (Herbst 2006) vor allem Bahamas, British Virgin Islands, Cayman Islands, Barbados, Bermudas, Channell Islands, die Niederländischen Antillen und Panama.
- Die Nachfrage nach dort begebenen Wertpapieren speist sich zu einem gutenm grossen Teil aus
* Schwarzgeld (nicht der Steuerbehörde angezeigte Einkünftennahmen),
* Einnahmen aus kriminellen Geschäften sowie
* aus dem Geld solchem Anlegern, die von der hohen Zinsabschlagsteuer in ihren Heimatländern abgeschreckt werden.
- Viele nationale Aufsichtsbehörden verlangen von ihren Banken eine sehr hohe Eigenkapital-Unterlegung bei Krediten in Offshore-Finanzplätze. Dadurch werden entsprechende den Geschäfte unrentabel. Man nennt dieses Vorgehen der Aufsichtsbehören oft eine indirekte Beaufsichtigung der Offshore-Finanzplätze.
- Siehe Agiotage, Ausschuss-Wahn, Bad Bank, Beaufsichtigung, indirekte, Blind Pool, Domizil-Verschleierung, Firmenbestatter, Geheimtip, Hawala, Kapitalmarkt, grauer, Nominee, Schattenbanksystem, Schwindelbank, Straitjacking.
- Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 32, Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 64 (Gespräche mit Behörden der Offshore-Zentren im Rahmen der IOS-CO).