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Offshore-Finanzplätze (offshore financia

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Trotz des Namens nicht unbedingt Inseln, sondern allgemein Territorien (im Englischen: jurisdictions), in denen der Finanzsektor einen beträchtlichen und unverhältnismässig hohen Anteil der Wirtschaftsaktivitäten ausmacht.

* Nach anderer Definition Gebiete,

* in denen die Finanzindustrie vor Ort den Hauptanteil der Transaktionen mit Personen ausserhalb des Gebiets abwickelt und die

* Finanzinstrumente (wie etwa die Verbriefung von Guthaben [asset securisation] zur Verfügung stellt, die in anderen Ländern (noch) nicht möglich sind.

* In rechtlicher Hinsicht international ausgerichtete Finanzplätze, die von Aufsichtsbehörden gar nicht oder allenfalls sehr lasch reguliert werden. Auch ist die Durch-setzbarkeit von Rechtsansprüchen unter Umständen nicht gewährleistet. Hierzu zählen derzeit (Herbst 2006) vor allem Bahamas, British Virgin Islands, Cayman Islands, Barbados, Bermudas, Channell Islands, die Niederländischen Antillen und Panama.

- Die Nachfrage nach dort begebenen Wertpapieren speist sich zu einem gutenm grossen Teil aus

* Schwarzgeld (nicht der Steuerbehörde angezeigte Einkünftennahmen),

* Einnahmen aus kriminellen Geschäften sowie

* aus dem Geld solchem Anlegern, die von der hohen Zinsabschlagsteuer in ihren Heimatländern abgeschreckt werden.

- Viele nationale Aufsichtsbehörden verlangen von ihren Banken eine sehr hohe Eigenkapital-Unterlegung bei Krediten in Offshore-Finanzplätze. Dadurch werden entsprechende den Geschäfte unrentabel. Man nennt dieses Vorgehen der Aufsichtsbehören oft eine indirekte Beaufsichtigung der Offshore-Finanzplätze.

- Siehe Agiotage, Ausschuss-Wahn, Bad Bank, Beaufsichtigung, indirekte, Blind Pool, Domizil-Verschleierung, Firmenbestatter, Geheimtip, Hawala, Kapitalmarkt, grauer, Nominee, Schattenbanksystem, Schwindelbank, Straitjacking.

- Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 32, Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 64 (Gespräche mit Behörden der Offshore-Zentren im Rahmen der IOS-CO).

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