Hier ist der Kurs des Basiswertes nicht bloss zum Zeitpunkt des Verfalls oder der Ausübung von Bedeutung. Vielmehr werden auch Kursschwankungen des Basiswertes während der Laufzeit der Option vertraglich einbezogen.
* Bei einer Knock-in-Barriere-Option entstehen Optionsrechte erst dann, wenn der Kurs des Basiswertes innert eines bestimmten Zeitraums eine festgelegte Grenze (Barriere) erreicht.
* Bei einer Knock-out-Barriere-Option erlöst man seine Optionsrechte erst dann, wenn der Kurs des Basiswertes innert dieses Zeitraums die Barriere erreicht.
* Eine Double-Barriere-Option hat einen oberen und einen unteren Grenzpunkt. Sie kann sowohl als Knock-in-Barriere-Option als auch als Knock-out-Barriere-Option vorkommen.
* Liegt die Barriere zwischen dem Kurs des Basiswertes zum Zeitpunkt des Eingehens der Option und dem Ausübungspreis, dann spricht man von einer Kick-in-Option bzw. Kick-out-Option.
- Als Käufer einer Barriere-Option entsteht das Optionsrecht erst mit dem Erreichen der Barriere durch den Marktpreis des Basiswertes (Knock-in-Option, Kick-in-Option), oder das Optionsrecht geht vollständig und unwiederbringlich verloren (Knock-out-Option, Kick-out-Option).