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Optionsschein (warrant):

Bedeutung des Finanzbegriffs

(Börsengängiges) Dokument, in welchem das Recht, nicht aber auch die Verpflichtung verbrieft wird, eine bestimmte Menge eines Basiswertes (Waren, Wertpapiere) zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option).

- Siehe Abschlag, Option, Tubos, Warrant.

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