Bei einer ßan/cdie Gefahren, die dadurch entstehen, dass bestimmte Bereiche (betriebliche Funktionen) an andere Unternehmen ü-bertragen werden. Die Aufsichtsbehörden verlangen in diesem Fall besondere Sicherheitsvorkehrungen; vgl. für Deutschland § 25a KWG. Insbesondere durch die Auslagerung weder die Steuerungs
- und Kontrollmöglichkeiten der Geschäftsleitung noch die Prüfungsrechte und Überwachungsaufgaben der Aufsichtsbehörden beeinträchtigt werden.
- Siehe Auslagerung, Contractual Trust Arrangement, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Hilfsdienste, bankbezogene, Spin-off, Transaktionsbank.