Bei der Devisen-Zwangswirtschaft die Pflicht der Devisenbehörde, im voraus zeitlich abgestimmt nur jeweils so viele Devisen an Importeure abzugeben, wie Exporteure in dem betreffenden Fremdwährungsraum erlöst haben.
- Siehe Andienungspflicht, Ausfuhrprämie, Belassungsquote, Devisen-Vorleistung, Devisen-Zwangswirtschaft.