Kurantmünzen werden allgemein noch als vollwertig anerkannt, wenn
* ihr Gewicht um nicht mehr als fünf Tausendstel hinter dem Sollgewicht zurückliegt und
* sie nicht durch gewaltsame Beschädigung im Gewicht verringert sind.
- Siehe Abnutzung, Alliage, Geld, böses, Katzengeld, Lötigkeit, Münzpflege, Rauhgewicht, Remedium.