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Patronatserklärung (guarantee):

Bedeutung des Finanzbegriffs

In der Sprache der Aufsichtsbehörden eine Willenserklärung, durch die sich jemand verpflichtet, die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines anderen sicherzustellen. Derartige Geschäfte fallen in Deutschland unter § 1 KWG und sind daher erlaubnispflichtig.

- Siehe Ausserbilanzgeschäft, Aval, Garantiegeschäft.

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