In der Sprache der Aufsichtsbehörden eine Willenserklärung, durch die sich jemand verpflichtet, die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines anderen sicherzustellen. Derartige Geschäfte fallen in Deutschland unter § 1 KWG und sind daher erlaubnispflichtig.
- Siehe Ausserbilanzgeschäft, Aval, Garantiegeschäft.