Kapitalsuchende Privathaushalte suchen Darlehn über Internetportale. Grundsätzlich ist für eine solche Vermittlung keine Erlaubnis erforderlich. Sobald jedoch über die entsprechende Plattform auch Bankgeschäfte abgewickelt werden, begründet dies eine bankaufsichtliche Erlaubnispflicht. Die wird vor allem darin gesehen, dass
* gewisse Anbieter solche Dar/eftn-Gesuche gewerbsmässig befriedigen bzw.
* private Nachfrager das auf diese Weise aufgenommene Geld gewerbsmässig anlegen.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 198 (Beobachtung dieses Marktes durch die BaFin).