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Pension (pension; vom Lateinischen ponsi

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Regelmässige Zahlung eines Ruhegehalts an eine Person; im besonderen an ehemalige Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

* Früher auch: aus öffentlicher Kasse zum ausdrücklichen Dank für das zum Nutzen des Gemeinwohls geleistete Dienste bezahltes Ehrengehalt für eine herausragende Person; diese wurde dann Staatspensionär (state pensioner) genannt.

* Manchmal auch für den Vorgang der Pensionierung gesagt.

- Siehe Apanage, Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen, Rentner.

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