* Regelmässige Zahlung eines Ruhegehalts an eine Person; im besonderen an ehemalige Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
* Früher auch: aus öffentlicher Kasse zum ausdrücklichen Dank für das zum Nutzen des Gemeinwohls geleistete Dienste bezahltes Ehrengehalt für eine herausragende Person; diese wurde dann Staatspensionär (state pensioner) genannt.
* Manchmal auch für den Vorgang der Pensionierung gesagt.
- Siehe Apanage, Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen, Rentner.