Betrieblicher Fonds für die Altersversorgung der Beschäftigten, in Deutschland im Gefolge des Altersvermögensgesetzes auch staatlicherseits gefördert. Die Kassen unterliegen in Deutschland der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; in derem jeweiligen Jahresbericht statistische und aufsichtsrechtliche Informationen.
- Siehe Altersvorsorgeverträge, Con-tractual Trust Arrangement, Pensionsfonds.
- Vgl. zur Finanzierungsrechnung der Pensionskassen auch die vierteljährliche Erhebung durch die EZB, im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets" ausgewiesen.