Wenn nicht anders definiert, in früherer Zeit die Zahlung in Bargeldtür die Urkunde, in welcher einem Reisenden (vor allem einem Kaufmann) freies und sicheres Geleit durch ein bestimmtes Gebiet zugesichert wurde; die Gebühr für einen Freibrief (Charter; cart blanche). -Siehe Geleitgeld, Schirmgeld, Schutzgeld.