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Pfandleiher (pawnbroker):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Betriebe, die gewerbsmässig verzinsliche Darlehn gegen die Verpfändung von (Wert)Gegenständen gewähren. Sie gelten in Deutschland zwar nach § 2, Abs. 1 KWG nicht als Kreditinstitute, sind aber im Zuge der Geldwäsche in das Visier der Behörden gekommen. Ihr Betrieb ist in Deutschland erlaubnispflichtig.

- Siehe Belei-hungswert, Faustpfand.

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