* Kavalleriegeld: Abgabe zur Unterhaltung von Heereseinheiten zu Pferde.
* Abgabe, die früher den privaten Haltern von (Reit)Pferden auferlegt wurde (Pferdesteuer).
* Bei Pferderennen erhobene Abgabe, in der Regel als Zuschlag in den Eintrittspreis eingerechnet.
* Andere Bezeichnung für das Zugtiergeld.