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Provision (commission):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Auf dem Finanzmarkt allgemein die Vergütung (= Provisionsertrag) bzw. Zahlung (= Provisionsaufwendung, Kommission) für alle Dienstleistungen eines Instituts, die nicht im Rahmen eines Darlehns erbracht werden.

* Im besondere die Gebühr, in der Regel als Anteil (Promillesatz, Prozentsatz) berechnet, mit der Banken bei der Abwicklung von Wertpapiergeschäften dem Kunden belasten.

* Maklergebühr: die Zahlung an den Vermittler eines (Finanz)Vertrags.

* In der Wirtschaftspresse auch häufig mit Kommission gleichgesetzt.

- Siehe Bankgebühren, Disagio, Entgelt, Geschäfte, provisionsabhängige, Maklergebühr, Reedergeld.

- Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S. 18 f. (S. 23; Ertrags

- und Aufwandspositionen für einzelne Bankengruppen), S. 31 ff.: viele wichtige Daten aus der Gewinn

- und Verlustrechnung sowie der Aufwands

- und Ertragsrechnung deutscher Banken seit 1999, untergliedert nach Bankengruppen).

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