* Auf dem Finanzmarkt allgemein die Vergütung (= Provisionsertrag) bzw. Zahlung (= Provisionsaufwendung, Kommission) für alle Dienstleistungen eines Instituts, die nicht im Rahmen eines Darlehns erbracht werden.
* Im besondere die Gebühr, in der Regel als Anteil (Promillesatz, Prozentsatz) berechnet, mit der Banken bei der Abwicklung von Wertpapiergeschäften dem Kunden belasten.
* Maklergebühr: die Zahlung an den Vermittler eines (Finanz)Vertrags.
* In der Wirtschaftspresse auch häufig mit Kommission gleichgesetzt.
- Siehe Bankgebühren, Disagio, Entgelt, Geschäfte, provisionsabhängige, Maklergebühr, Reedergeld.
- Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S. 18 f. (S. 23; Ertrags
- und Aufwandspositionen für einzelne Bankengruppen), S. 31 ff.: viele wichtige Daten aus der Gewinn
- und Verlustrechnung sowie der Aufwands
- und Ertragsrechnung deutscher Banken seit 1999, untergliedert nach Bankengruppen).