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Public Disclosure (so auch meistens im D

Bedeutung des Finanzbegriffs

Wenn nicht anders definiert, die von den Aufsichtsbehörden den Instituten auferlegte Pflicht, der Öffentlichkeit bestimmte Informationen über bestimmte Gegebenheiten (wie angemessene Eigenmittelausstattung) zu übermitteln. Der Sinn dieser Vorschrift besteht darin, dem Publikum die Möglichkeit zu bieten, die finanzielle Lage und die Solvenz des Instituts einschätzen zu können.

- Siehe Berichterstattung an die Aufsicht.

- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 53 f. (Empfehlungen der CEIOPS).

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