Von einem Anleihegläubiger verlangtes Faustpfand, wenn dem Emittenten einer Anleihe nicht genügend Vertrauen entgegengebracht wird. In Zusammenhang mit der Dawes-Anleihe 1924 mussten so von Deutschland die Reichseisenbahn, die Zolleinnahmen und Verbrauchssteuern verpfändet werden.