* DAIIgemein die Auslagerung von Geschäftsaktivitäten aus den Aufsichtsbehörden unterworfenen Breichen zu nicht der Aufsicht unterworfenen Handlungsträgern.
* Die Verlegung von aufsichtsrechtlich überwachten Transaktionen aus dem Inland zu eigenen Niederlassungen in Länder mit minder strenger Beaufsichtigung (auch innert der EU).
* Im besonderen die Verlagerung der Kreditrisiken von Banken an Pensionsfonds, Hedge-Fonds und Versicherungsunternehmen. Die Beurteilung der Bilanzen der Auslagerer wird dadurch schwierig, wie sich angesichts des Enron-Skandals Ende 2001 in den USA gezeigt hat.
- Siehe Anderson-Skandal, Aufsichtsvermeidung, Ausschuss-Wahn, Corporate Governance, Enforcement, Verlust-Tarnung, Sarbanes-Oxley Act, Zweckgesellschaften.
- Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 93 ff. sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.