Rückkaufsvereinbarung bei Wertpapiergeschäften (Verkauf unter gleichzeitigem Termin-Rückkauf), meistens bezogen auf den Verkehr zwischen Zentralbank und Geschäftsbanken. Der Rückkaufpreis setzt sich zusammen aus Kaufpreis und Zins.
- Wirtschaftlich betrachtet gilt das Repo-Geschäft als gedeckter Kredit, wobei jedoch Kursschwankungen während der Laufzeit im Fall einer Über
- oder Unterdeckung des Kredits zu einem regelmässigen Margenausgleich führen. Zweck der Repo-Geschäfte mit der Zentralbank ist die kurzfristige L/qu/oWäfesteuerung durch die diese.
- Siehe Finanzmarktintegration, europäische, Geldschöpfung, Pensionsgeschäft, liquiditätszuführendes, Pensionssatz.
- Vgl. ausführlich Monatsbericht der EZB vom November 2002, S. 61 ff.